Bei einem Wasserschaden durch Hochwasser oder Starkregen gilt eine klare Reihenfolge: erst die eigene Sicherheit, dann die Begrenzung des Schadens und eine lückenlose Dokumentation. Entscheidend für die Kostenfrage ist ein Punkt, den viele erst im Schadensfall bemerken – eine normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung deckt Schäden durch Naturgewalten in der Regel nicht. Dafür braucht es die Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein.
Als Experte für Feuchteschäden erkläre ich Ihnen, welche Schritte nach einem Hochwasser wirklich zählen, wie Sie Schäden richtig für die Versicherung festhalten und warum die Wahl des Versicherungsschutzes darüber entscheidet, wer am Ende zahlt.
Inhalt dieser Seite
- Phase 1: Erst Sicherheit, dann handeln
- Phase 2: Schäden für die Versicherung dokumentieren
- Phase 3: Aufräumen und fachgerecht trocknen
- Welche Versicherung zahlt bei Hochwasser und Starkregen?
- Häufige Fragen zu Hochwasser und Starkregen
Phase 1: Erst Sicherheit, dann handeln
Nach Hochwasser oder Starkregen steht die eigene Unversehrtheit vor jeder Rettungsaktion für Möbel oder Technik. Überflutete Räume und vor allem der Keller dürfen erst betreten werden, wenn der Strom sicher abgeschaltet ist, denn stehendes Wasser in Verbindung mit Steckdosen oder Elektrogeräten bedeutet akute Stromschlaggefahr.
- Hauptsicherung im Zählerkasten ausschalten, bevor Sie einen gefluteten Bereich betreten – im Zweifel den Netzbetreiber oder eine Fachkraft hinzuziehen.
- Gas- und Ölzufuhr schließen, um Folgeschäden und Gefahren durch beschädigte Leitungen auszuschließen.
- Die Feuerwehr rufen, wenn Schadstoffe wie Heizöl, Benzin oder Chemikalien im Wasser sind – dann ist das Wasser nicht nur nass, sondern gefährlich und gehört nicht in eigene Hände.
Halten Sie sich fern von reißendem oder schnell steigendem Wasser und riskieren Sie nichts, um Gegenstände zu bergen. Die allgemeinen Sofortmaßnahmen bei jedem Wasserschaden – vom Wasser abstellen bis zum Abpumpen – habe ich Ihnen im Ratgeber Was tun bei Wasserschaden? zusammengestellt.

Phase 2: Schäden für die Versicherung dokumentieren
Die Beweissicherung entscheidet oft über die Höhe der Regulierung – und sie muss geschehen, bevor Sie aufräumen. Fotografieren und filmen Sie den Wasserstand und alle Schäden im Ursprungszustand: den Wasserrand an der Wand, durchnässte Böden, betroffene Möbel und Geräte. Erst dann beginnen Sie mit dem Auspumpen und Entrümpeln.
Fotografieren Sie systematisch: zuerst den ganzen Raum mit dem sichtbaren Wasserstand an der Wand, dann jedes beschädigte Stück einzeln. Ich habe schon erlebt, dass ein sauber dokumentierter Wasserrand über die anerkannte Schadenshöhe entschieden hat – was einmal weggewischt ist, lässt sich später nicht mehr belegen.
Georg Zischka, Klima Center
Führen Sie zusätzlich eine Liste der beschädigten Gegenstände und heben Sie – soweit möglich – Kaufbelege auf. Melden Sie den Schaden zügig Ihrer Versicherung und stimmen Sie ab, welche Arbeiten Sie sofort ausführen dürfen und wofür ein Gutachter kommt. Werfen Sie nichts vorschnell weg, denn beschädigte Sachen können als Nachweis dienen.
Phase 3: Aufräumen und fachgerecht trocknen
Nach der Dokumentation folgt das Aufräumen: Wasser abpumpen, Schlamm und Unrat entfernen und die Räume grob reinigen. Hochwasser hinterlässt oft eine feine Schlammschicht, die austrocknet und Keime bindet – sie sollte zeitnah heraus, bevor sie sich festsetzt.
Danach beginnt der wichtigste bautechnische Schritt, die technische Trocknung. Feuchtigkeit sitzt nach einem Hochwasser tief in Estrich, Dämmschicht und Mauerwerk; oberflächliches Abwischen genügt nicht. Mit Kondensationstrocknern und – bei nassen Dämmschichten – der Dämmschichttrocknung wird die Restfeuchte kontrolliert herausgeholt, um Folgeschäden und Schimmel zu vermeiden. Wie das Verfahren im Detail abläuft, lesen Sie im Ratgeber Wie wird ein Wasserschaden getrocknet?; was gegen durchnässtes Mauerwerk hilft, steht unter Nasse Wände nach Wasserschaden. Den Sonderfall des vollgelaufenen Kellers als Raum behandle ich unter Feuchtigkeit im Keller.

Nach großen Wassermengen ist die Trocknung selten eine Sache für den Baumarkt-Lüfter. Wer hier zügig mit ausreichend dimensionierter Technik arbeitet, verkürzt die Trocknungszeit und begrenzt den Schaden – die professionelle Wasserschadensanierung in Rosenheim übernimmt das komplett, passende Geräte gibt es auch als Bautrockner zum Mieten.
Welche Versicherung zahlt bei Hochwasser und Starkregen?
Das ist der Punkt, an dem nach einem Hochwasser viele leer ausgehen: Schäden durch Überschwemmung, Starkregen und Rückstau sind in einer normalen Gebäude- oder Hausratversicherung in der Regel nicht enthalten. Abgedeckt sind diese Naturgewalten nur, wenn die Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein gebucht ist. Wer zahlt was, hängt daher von der konkreten Police ab:
- Elementarschadenversicherung: deckt Schäden durch Überschwemmung, Rückstau und Starkregen an Gebäude und Inventar. Sie muss als Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen sein – ohne diesen Baustein greift bei reiner Naturgewalt in der Regel kein Schutz.
- Wohngebäudeversicherung: übernimmt die feste Bausubstanz. Bei Unwetter leistet sie meist nur, wenn zuerst ein versichertes Ereignis wie Sturm das Dach beschädigt und danach Regen eindringt – nicht bei aufsteigendem Hochwasser.
- Hausratversicherung: ersetzt bewegliche Gegenstände wie Möbel und Geräte. Bei Starkregen und Überschwemmung greift sie nur mit der Elementar-Erweiterung.
- Für Mieter: Unwetterschäden an Gebäude und fest verbautem Bestand beseitigt in der Regel der Vermieter über dessen Versicherung. Für die eigenen Möbel und Geräte ist die eigene Hausratversicherung zuständig – ebenfalls nur mit Elementarschutz.
Ein Eigentümer meldete sich nach einem überfluteten Keller in der Annahme, seine Wohngebäudeversicherung springe ein – tatsächlich fehlte der Elementarbaustein, sodass er auf den Trocknungskosten zunächst selbst saß, bis die Police im Detail geprüft war. Genau deshalb lohnt der Blick in den eigenen Vertrag, bevor der Ernstfall eintritt: Prüfen Sie, ob Elementarschäden eingeschlossen sind, und ergänzen Sie den Baustein, falls Ihre Lage Hochwasser oder Starkregen ausgesetzt ist.
Welche Versicherung bei einem Wasserschaden allgemein greift – etwa bei Rohrbruch statt Naturgewalt – erläutere ich ausführlich im Ratgeber Wasserschaden – wer zahlt?. Dieser Text hier bleibt bewusst allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist immer Ihre eigene Police.
Häufige Fragen zu Hochwasser und Starkregen
Zuerst die eigene Sicherheit: überflutete Räume erst betreten, wenn der Strom abgeschaltet ist, Gas- und Ölzufuhr schließen und bei Schadstoffen im Wasser die Feuerwehr rufen. Danach den Schaden fotografieren und filmen, bevor Sie aufräumen. Erst dann Wasser abpumpen, Schlamm entfernen und fachgerecht trocknen lassen.
Nein. Stehendes Wasser in Verbindung mit Steckdosen und Geräten bedeutet akute Stromschlaggefahr. Schalten Sie erst die Hauptsicherung aus und betreten Sie den Raum nur, wenn der Strom sicher abgeschaltet ist. Bei Unsicherheit ziehen Sie den Netzbetreiber oder eine Fachkraft hinzu.
In der Regel nicht. Eine Wohngebäudeversicherung deckt Naturgewalten wie Überschwemmung oder Starkregen nur, wenn die Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein gebucht ist. Ohne diesen Baustein bleibt der Schaden meist unversichert. Prüfen Sie dazu immer Ihre konkrete Police.
Sie ist ein Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung und deckt Schäden durch Naturgewalten wie Überschwemmung, Rückstau und Starkregen an Gebäude und Inventar. Ohne diesen Baustein sind reine Hochwasserschäden in der Regel nicht mitversichert.
Fotografieren und filmen Sie den Wasserstand und alle Schäden im Ursprungszustand, bevor Sie aufräumen: den Wasserrand an der Wand, nasse Böden und betroffene Möbel. Führen Sie eine Liste der beschädigten Gegenstände, heben Sie Belege auf und werfen Sie nichts vorschnell weg.
Unwetterschäden am Gebäude und fest Verbautem beseitigt in der Regel der Vermieter über dessen Versicherung. Für die eigenen Möbel und Geräte ist Ihre eigene Hausratversicherung zuständig – aber nur, wenn diese den Elementarschutz einschließt.






