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Was tun bei Wasserschaden? Erste Hilfe & Sofortmaßnahmen

Bei einem Wasserschaden zählt schnelles, aber besonnenes Handeln. In den ersten Minuten geht es darum, Gefahren und Folgeschäden zu begrenzen – danach folgen die Dokumentation, die Meldung an Vermieter und Versicherung sowie die professionelle Sanierung. Als Sachverständiger zeige ich Ihnen die richtige Reihenfolge, damit aus einem Wasserschaden kein größerer Schaden wird. Wie die anschließende Trocknung technisch abläuft, lesen Sie im Beitrag Trocknung nach Wasserschaden.

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Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung

Die ersten Schritte entscheiden, wie groß der Schaden am Ende ausfällt. Gehen Sie möglichst in dieser Reihenfolge vor:

1. Strom abschalten

In feuchten Räumen besteht Lebensgefahr durch Stromschlag. Schalten Sie zuerst die Sicherungen der betroffenen Räume ab und betreten Sie nasse Bereiche erst, wenn der Strom sicher getrennt ist.

2. Wasserzufuhr stoppen

Drehen Sie das Eckventil der betroffenen Leitung oder den Hauptwasserhahn des Gebäudes zu, um die Quelle zu stoppen. Bei Wasser von außen – etwa nach Starkregen – sichern Sie nach Möglichkeit die Eintrittsstelle.

3. Stehendes Wasser entfernen

Nehmen Sie stehendes Wasser zügig mit Eimern, Aufwischlappen oder einem Nasssauger auf. Das schützt Möbel und Böden und verhindert, dass weiter Feuchtigkeit in Estrich und Dämmschicht zieht.

4. Möbel und Hausrat in Sicherheit bringen

Bringen Sie gefährdete Möbel, Teppiche, Elektrogeräte und wichtige Dokumente in trockene Bereiche. Was sich nicht tragen lässt, stellen Sie auf Untersetzer oder Folie, damit es nicht weiter Wasser zieht.

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Schaden dokumentieren und melden

Schaden lückenlos dokumentieren

Bevor Sie mit dem Aufräumen beginnen, halten Sie den Schaden fest. Fotografieren oder filmen Sie die Ursache, die betroffenen Wände, Böden und Decken sowie alle beschädigten Gegenstände. Notieren Sie zusätzlich eine Liste der beschädigten Gegenstände mit Anschaffungsjahr und ungefährem Zeitwert – das erleichtert später die Schadensregulierung.

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Vermieter und Versicherung informieren

Informieren Sie betroffene Nachbarn, wenn auch deren Wohnung gefährdet ist. Als Mieter melden Sie den Schaden umgehend dem Vermieter oder der Hausverwaltung. Melden Sie den Schaden außerdem zeitnah Ihrer Versicherung – in der Regel innerhalb weniger Tage. Welche Versicherung welchen Schaden übernimmt, erklärt der Beitrag Wasserschaden – wer zahlt?.

Professionelle Hilfe anfordern

Sind die Sofortmaßnahmen erledigt, sollte ein Fachbetrieb übernehmen. Drei Schritte sind dabei zentral: die Ursache orten, den Schaden sanieren und die Bausubstanz trocknen.

Wasserschaden-Notdienst für Rosenheim & Münchenjetzt Kontakt aufnehmen.

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Häufige Fragen: Was tun bei einem Wasserschaden?

Was tun bei einem Wasserschaden zuerst?

Schalten Sie zuerst den Strom in den betroffenen Räumen ab, stoppen Sie dann die Wasserzufuhr und entfernen Sie stehendes Wasser. Anschließend bringen Sie Möbel und Wertsachen in Sicherheit und dokumentieren den Schaden.

Sollte ich zuerst den Strom oder das Wasser abstellen?

In feuchten Räumen zuerst den Strom: Wasser leitet Strom, es besteht Lebensgefahr. Erst wenn die Sicherungen aus sind, stoppen Sie die Wasserzufuhr und betreten den nassen Bereich.

Wie dokumentiere ich einen Wasserschaden richtig?

Fotografieren oder filmen Sie Ursache, betroffene Wände, Böden und Decken sowie alle beschädigten Gegenstände, bevor Sie aufräumen. Ergänzen Sie eine Liste der beschädigten Gegenstände mit Anschaffungsjahr und Zeitwert.

Wen muss ich bei einem Wasserschaden informieren?

Betroffene Nachbarn, bei einer Mietwohnung den Vermieter oder die Hausverwaltung sowie Ihre Versicherung. Die Meldung an die Versicherung sollte zeitnah erfolgen, meist innerhalb weniger Tage.

Kann ich einen Wasserschaden selbst beheben?

Oberflächliches Wasser können Sie selbst aufnehmen. Bei größeren Schäden, verdeckter Feuchtigkeit in Estrich oder Dämmschicht oder unklarer Ursache sollte ein Fachbetrieb mit Messtechnik übernehmen, um Folgeschäden und Schimmel zu vermeiden.

Wie schnell muss ich bei einem Wasserschaden handeln?

So schnell wie möglich. Je länger Feuchtigkeit einwirkt, desto eher drohen Schimmel und Schäden an der Bausubstanz. Sofortmaßnahmen und die Meldung sollten unmittelbar erfolgen, die professionelle Trocknung möglichst innerhalb der ersten Tage.

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Autor: Georg Zischka

Als Experte für Wasserschäden, Schimmel und Bautrocknung im Großraum München und Rosenheim hilft er seinen Kunden bei Gutachten, Beratung und der Schadensbeseitgung. Georg Zischka ist ein Zertifizierter Sachverständiger Gutachter mit über 20 Jahren Berufserfahrung. Kontaktieren Sie ihn für eine kompetente Unterstützung bei Feuchtigkeit.

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Ratgeber Wasserschaden, Bautrocknung & Schimmel