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Wasserschaden wer zahlt ? Wasserschaden welche Versicherung zahlt?

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Wasserschaden – wer zahlt? Welche Versicherung zahlt was?

Wasserschäden gehören zu den häufigsten und unangenehmsten Versicherungsfällen im Alltag. Sie treten nicht nur bei schwerwiegenden Unwetterlagen auf. Vor einem Wasserschaden in den eigenen vier Wänden ist kein Wohneigentümer oder Mieter sicher. Wenn das Leitungswasser im Haus seine vorgeschriebenen Bahnen verlässt und sich eigene Wege sucht, wenn eins der wichtigen Zu- oder Ableitungsrohr bricht oder ein Leck aufweist oder wenn der Anschluss von Waschmaschine oder Spülmaschine undicht ist, dann kann das schnell dazu führen, dass aus einer Wohnung ein Feuchtgebiet wird.

Ein „schleichender“ Wasserschaden, der durch sich an Innenseiten des Mauerwerks absetzendes Kondenswasser oder durch vom Keller durch mangelhaft gedämmte Fundamente aufsteigende Feuchtigkeit ausgelöst wird, kann – wenn keine fachgerechte Austrocknung des Mauerwerks durchgeführt wird – zu einem echten Problem für die Bausubstanz werden. In einem solchen Fall ist es gut, dass das Klima Center zu fairen Bedingungen Bautrockengeräte in unterschiedlichen Größen verleiht, die kurzfristig eingesetzt werden können, um das Ausbreiten von Feuchtigkeit im Mauerwerk von Beginn an zu unterbinden.

Ebenso bieten wir unser umfangreiches Know How als Dienstleistung im Bereich der Wasserschadensanierung. Bei dem entstehenden Aufwand stellt sich die Frage: Wasserschaden wer zahlt?

Unterschiedliche Ursachen, eine Frage: Wasserschaden welche Versicherung zahlt?

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Bild oben: Wasserschaden hervorgerufen durch einen Rohrbruch. Hier ist die Frage Wasserschaden wer zahlt was eindeutig zu beantworten: In den meisten Fällen ist es die Gebäudeversicherung.

Ein Wasserschaden entsteht dann, wenn sich Wasser im Wohnbereich dort ausbreitet, wo es nicht hingehört. Dabei werden Mauerwerk, Dielen und Deckenkonstruktionen durchfeuchtet. In den betroffenen Räumen aufbewahrte Gegenstände werden ebenfalls nass.

Manche Einrichtungsgegenstände werden beschädigt, andere werden durch die Nässe vollkommen unbrauchbar. Schnelles Einschreiten ist wichtig, um weitere Ausbreitung von Feuchtigkeitsschäden zu verhindern. Von den Auswirkungen her ähneln sich alle Wasserschäden stark.

Wesentliche Unterschiede gibt es allerdings bei der Entstehung eines Wasserschadens. Festzustellen ist beim Wasserschaden wer zahlt was, Hauseigentümer, Mieter oder Schadensverursacher hoffen auf die Versicherungen. Wenn Wasserschäden dadurch entstehen, dass Wasser von außen in die Immobilie eindringt, bleibt die Hoffnung auf eine Versicherungszahlung in der Regel unerfüllt.

Die jeweiligen Ursachen können vom Regenschauer und vom Eindringen von Traufwasser bis zur höheren Gewalt durch Überschwemmungen variieren. Noch häufiger entstehen Wasserschäden dadurch, dass Wasser durch Baumängel, mangelnde Pflege von Gebäuden oder Leitungsschäden ungewollt ins Innere von Gebäuden gelangt.

Ob eine Versicherung für durch Wasser verursachte Schäden an einer Immobilie und in der Wohnung aufkommt, hängt entscheidend von der Ursache ab, die zum Wasserschaden geführt haben. In Betracht kommt ein Schadensausgleich durch die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers, die Hausratsversicherung des einzelnen Nutzers oder die private Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers.

Grundsätzlich übernehmen diese Versicherungen alle nur Schäden, die durch Wasser verursacht wurden, das durch Leitungen zum Schadensort gelangte. Einzige Ausnahme von diesem Grundsatz ist die Elementarschadenversicherung, die zusätzlich zur Gebäudeversicherung als besondere Absicherung beim Eintritt von Naturkatastrophen, zu denen auch Überschwemmungen zählen, abgeschlossen werden kann.

Gewöhnliche Gebäude-, Hausrats- und Haftpflichtversicherungen schließen eine Schadensregulierung bei Fällen von „höherer Gewalt“ wie Starkregen, über die Ufer tretenden Flüssen oder Bächen oder Sturmfluten generell aus.

Wann zahlen Gebäudeversicherung, Hausratsversicherung, Haftpflichtversicherung bei Wasserschaden?

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Bild oben: Feuchtigkeit im Mauerwerk welches mit einer Holzvertäfelung verkleidet war. Dadurch ist der Schaden lange Zeit nicht bemerkt worden. Das Gebäude wurde gewerblich genutzt. Es entstanden Kosten für die Trocknung, die Sanierung und den Nutzungsausfall. Jetzt stellt sich die Frage: Wasserschaden welche Versicherung zahlt was?

Wasserschaden welche Versicherung zahlt? Gebäudeversicherung, Hausratsversicherung und private Haftpflichtversicherung zahlen bei einem Wasserschaden grundsätzlich nur dann, wenn das Wasser aus einer Leitung „bestimmungswidrig ausgetreten“ ist.

Nur eine für den Einzelfall speziell vereinbarte Elementarschadenversicherung kommt für Schäden durch Regenwasser und Überschwemmung auf. Allgemeine Schäden durch Regen, überfließende Regenrinnen oder hochspritzendes Traufwasser muss der Hauseigentümer allein und auf eigene Kosten beseitigen. In einem solchen Fall kommen ihm die günstigen Angebote, beim Klima.Center Bauentfeuchtungsgeräte und Ventilatoren auszuleihen, entgegen.

Den Versicherungen gegenüber gelten die jeweils vereinbarten, im Versicherungsvertrag festgehaltenen Bedingungen. Aufgrund dieser in den allgemeinen Versicherungsbedingungen festgeschriebenen Haftungsvoraussetzungen ist es, wenn ein Wasserschaden entdeckt worden ist, zuerst wichtig, die Ursache des unerwünschten Wasseraustritts zweifelsfrei zu bestimmen.

Zu klären ist beim Wasserschaden wer zahlt was und welches Risiko ist versichert. Unsere Fachleute von Klima.center können in diesem Sinne kurzfristig dabei helfen, undichte Stellen oder andere Ursachen für das Ausfließen von Wasser am Bauobjekt aufzuspüren, damit die Argumentation der Versicherung gegenüber von Anfang an mit Fakten und Nachweisen unterlegt werden kann.

Besonderes Interesse hat die Versicherung an der Klärung der Frage, woher das Wasser, das den Schaden verursacht hat, gekommen ist. Nur dann, wenn das Wasser aus einer im Gebäude verlegten Leitung kam, besteht nämlich Versicherungsschutz. Dabei ist es egal, ob es sich um Brauchwasser- oder Abwasserleitungen, um Trinkwasserleitungen oder um Zuleitungen zu Geräten wie Waschmaschine, Geschirrspüler oder ähnliche handelt.

Auch dann, wenn ein Aquarium oder ein Wasserbett ungewollt ausläuft, tritt die Versicherung in den meisten Fällen für den Schaden ein. Das gilt auch für Defekte bei Sprinkler- oder Beregnungsanlagen, Heizungen, Solarheizungen und Niedrigtemperaturheizungen. Zu beachten ist dabei, dass das Wasser „bestimmungswidrig“ direkt aus der Zuleitung ausgetreten sein muss.

Hat der Versicherungsnehmer selbst willentlich den Wasserfluss eingeleitet, kann er keinen Versicherungsschutz für eventuelle Wasserschäden beantragen. Hat eine andere Person beispielsweise durch unsachgemäßen Umgang mit dem Wasserbett einen Wasserausfluss verursacht, kann dies trotzdem ein bestimmungswidriger Wasserfluss sein.

Wird ein Wasserschaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, besteht kein Versicherungsschutz. Aufgrund der Beschränkung auf Schäden durch bestimmungswidrigen Ausfluss aus Leitungen wird der Versicherungsschutz für alle Schäden, die durch Regenwasser oder Grundwasser verursacht sind, ausgeschlossen.

Auch das sogenannte „Planschwasser“ führt zum Ausschluss des Versicherungsschutzes. Es ist immer dann vorhanden, wenn Wasser aus der Leitung in ein Becken oder einen Eimer geleitet wird und dann überläuft. Umkippende Eimer mit Reinigungswasser lösen ebenfalls keinen Versicherungsschutz für Wasserschäden aus.

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Wasserschaden welche Versicherung zahlt? Die drei in Betracht kommenden Versicherungstypen, Gebäudeversicherung, Hausratsversicherung und private Haftpflichtversicherung stellen, wie oben erläutert, die gleichen Anforderungen, wenn sie zum Ausgleich eines Wasserschadens aufgefordert werden. Eine Schadensübersicht klärt nach Wasserschaden welche Versicherung zahlt.

Wasserschaden wer zahlt wann? Die Unterschiede zwischen den Versicherungen zeigen sich beim Umfang der von ihnen angebotenen Schadensregulierung. Es liegt an den Umständen beim Wasserschaden welche Versicherung bezahlt. Die Gebäudeversicherung schließt der Grundstückseigentümer für seine Immobilie ab. Er sollte darauf achten, dass diese Gebäudeversicherung neben anderen Leistungen auch eine Leitungswasserschadensklausel enthält.

Nur dann besteht eine Leistungspflicht beim Wasserschaden. Die Leistung der Gebäudeversicherung besteht darin, den betroffenen Teil der Immobilie nach dem Wassereinbruch wieder instand zu setzen. Dazu gehört das Trocknen von Mauerwerk und Deckenkonstruktionen. Zum Trockenlegen von bei einem Wasserschaden durchnässtem Mauerwerk kann eine Fachfirma beauftragt werden.

Das Klima Center bietet für Hauseigentümer die Wasserschadenbeseitigung sowohl als Dienstleistung oder zur Trocknung in Eigenregie mit Bautrocknern zum mieten an. Fachkundige Beratung, die insbesondere beim Trocknen von Deckenkonstruktionen notwendig ist, leisten unsere kompetenten Mitarbeiter gerne. Für Schäden, die durch Leitungswasser, das nicht bestimmungsgemäß abfließt, an beweglichen Gegenständen im Wohnbereich der betroffenen Immobilie entstehen, ist die Hausratsversicherung zuständig.

Ebenso wie bei der Gebäudeversicherung kommen nur Schäden zum Ausgleich in Betracht, die durch Leitungswasser verursacht worden sind. Eindringendes Regenwasser oder aufsteigende Nässe aus dem Untergrund sind keine Gründe, einen Wasserschaden bei der Hausratsversicherung geltend zu machen.

Die private Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn der Wasserschaden vom Versicherungsnehmer verursacht wurde, aber bei einer anderen Person, beispielsweise dem Mieter der Wohnung unter ihm, eingetreten ist. Auch hier gilt die Beschränkung der Haftung auf Leitungswasser.

Vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Wasserschäden fallen schon deshalb nicht in den Haftungsbereich der Versicherung, weil das Wasser in diesen Fällen nicht „bestimmungswidrig“ abgeflossen ist.

Wasserschaden wer zahlt und welche Pflichten hat der Anspruchsteller gegenüber der Versicherung?

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Bild oben: Auch der Versicherungsnehmer bei einem gedeckten Schaden einiges zu beachten: Oberstes Gebot ist sowohl die Schadenminimierungspflicht als auch eine umfangreiche Dokumentation des Wasserschadens.

Nach dem ersten Schrecken stellt sich die Frage beim Wasserschaden wer zahlt. Nach der Entdeckung eines Wasserschadens gebietet die Vernunft, unverzüglich herauszufinden, wo das Wasser herkommt. Besteht die Wahrscheinlichkeit, dass ein Wasserrohr gebrochen ist, muss so schnell wie möglich das Hauptventil für die Wasserversorgung geschlossen werden.

Zu solchen Sofortmaßnahmen, die der Schadensbegrenzung dienen, sind Versicherungsnehmer auch ihrer Versicherung gegenüber verpflichtet. Die Geschädigten fragen sich nach dem Wasserschaden wer zahlt Trockenlegung von Fußboden, Decken und Wänden und wer ersetzt beschädigtes Inventar.

Wer von seiner Hausratsversicherung Ersatz für durch das Wasser beschädigte Haushaltsgegenstände geleistet bekommen möchte, der muss nach dem Abstellen des Wassers zunächst dafür sorgen, dass wertvolle Gegenstände aus der Reichweite des Wassers gebracht werden. Außerdem muss sofort und mit allen verfügbaren Gefäßen, gegebenenfalls auch mit Töpfen, das Abschöpfen des Wassers begonnen werden.

Schließlich gehört es, wie in jedem Versicherungsverhältnis, zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, die Versicherung unverzüglich über den Eintritt des Wasserschadens zu informieren und ihr Gelegenheit zu geben, den Schaden durch einen eigenen Sachverständigen begutachten zu lassen. Bei der Gebäudeversicherung wird dem Versicherungsnehmer die Obliegenheit aufgetragen, sich regelmäßig um den Zustand des Leitungssystems in der versicherten Immobilie zu kümmern. Regelmäßige, fachkundige Überprüfung soll dazu dienen, Schwachstellen rechtzeitig zu erkennen.

Durch rechtzeitige Reparatur kann nicht nur die Inanspruchnahme der Gebäudeversicherung verhindert werden. Werte, an denen der Wohnungsnutzer hängt, werden durch regelmäßige Wartung und Instandhaltung vor Wasserschäden geschützt. Bei Beachtung dieser Ratschläge lässt sich die Frage „Wasserschaden welche Versicherung zahlt“ relativ einfach beantworten.

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Autor: Georg Zischka

Als Experte für Wasserschäden, Schimmel und Bautrocknung im Großraum München und Rosenheim hilft er seinen Kunden bei Gutachten, Beratung und der Schadensbeseitgung. Georg Zischka ist ein Zertifizierter Sachverständiger Gutachter mit über 20 Jahren Berufserfahrung. Kontaktieren Sie ihn für eine kompetente Unterstützung bei Feuchtigkeit.

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Ratgeber Wasserschaden, Bautrocknung & Schimmel